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§ 78 TÄKamG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.8.2012

Beschlussfassung

§ 78

Die Beratungen und Abstimmungen des Disziplinarsenats erfolgen in geheimer Sitzung. Bei der Beratung und Abstimmung dürfen nur die Mitglieder des Disziplinarsenats anwesend sein.

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