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Anlage 1 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.5.2012

Anlage 1

Anhang

Gemäß Artikel 3 dieses Abkommens sind automatisierte daktyloskopische Identifizierungssysteme:

  1. a) Für die Republik Österreich

Das österreichische nationale Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem, das auf der Grundlage des § 75 des Sicherheitspolizeigesetzes eingerichtet wurde oder jedes vergleichbare System, das es ersetzen wird, für jene daktyloskopischen Daten, die von österreichischen Sicherheitsbehörden gesammelt wurden.

  1. b) Für die Vereinigten Staaten von Amerika

Das Federal Bureau of Investigation's Integrated Automated Fingerprint Identification System oder jedes vergleichbare System, das es ersetzen wird.

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