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Anlage 5 Lehrpläne der Mittelschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 2 Abs. 10

Anlage 5

LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN SLOWENISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND

(im Sinne des § 12 lit. c des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

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Lebende Fremdsprache

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Zweite lebende Fremdsprache

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Latein

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

 

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Geometrisches Zeichnen

 

 

 

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Digitale Grundbildung

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Chemie

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Physik

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Biologie und Umweltbildung

 

 

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Wirtschaft und Gesellschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte und Politische Bildung

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Geografie und wirtschaftliche Bildung

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Ernährung und Haushalt

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Minderheitensprache

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Slowenisch

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

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Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

  1. 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

  1. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen;
  2. in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben;
  3. gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren;
  4. Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen;
  5. reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

2. Entrepreneurship Education

  1. 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken.

  1. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen;
  2. Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen;
  3. Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen;
  4. aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen;
  5. Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln;
  6. empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

3. Gesundheitsförderung

  1. 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

  1. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben;
  2. Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten;
  3. Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen;
  4. altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen;
  5. altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Kunst und Gestaltung, Slowenisch

4. Informatische Bildung

  1. 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

  1. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern;
  2. mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen;
  3. Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen;
  4. eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren;
  5. die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

5. Interkulturelle Bildung

  1. 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

  1. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen;
  2. die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen;
  3. eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen;
  4. Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten;
  5. Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Slowenisch

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6. Medienbildung

  1. 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

  1. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben;
  2. Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen;
  3. Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen;
  4. Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen;
  5. mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design, Slowenisch

7. Politische Bildung

  1. 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

  1. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten;
  2. wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen;
  3. Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen;
  4. unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten;
  5. verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Slowenisch

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

  1. 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist a ls universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien).

  1. 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln;
  2. die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt);
  3. Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen;
  4. vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen;
  5. argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

9. Sexualpädagogik

  1. 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

  1. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren;
  2. die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren;
  3. mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen;
  4. diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen;
  5. ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Slowenisch

10. Sprachliche Bildung und Lesen

  1. 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

  1. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten;
  2. ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen;
  3. Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen;
  4. die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

  1. 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

  1. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten;
  2. die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen;
  3. sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken;
  4. die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten;
  5. Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

  1. 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

  1. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Verkehrsvorschriften erklären und einhalten;
  2. Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln;
  3. die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen;
  4. Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen;
  5. Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

  1. 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

  1. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen;
  2. sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren;
  3. ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren;
  4. ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden;
  5. die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten;
  6. das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Ernährung und Haushalt, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Siehe Anlage 1.

An Schulen im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten kann in anderen Pflichtgegenständen Slowenisch zum Erwerb der jeweiligen Fachsprache eingesetzt werden.

Beim Erlernen einer Volksgruppensprache können – anders als beim Erlernen einer Fremdsprache -besonders die lokalen Ressourcen genützt werden. Dies gelingt insbesondere im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft, ...). Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.

Die Bestimmungen des Abschnittes Förderunterricht im fünften Teil der Anlage 1 gelten auch für den Pflichtgegenstand Slowenisch.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände1

Klassen und Wochenstunden

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

 

 

 

 

mind. 15

Slowenisch

 

 

 

 

mind. 15

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

mind. 12

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

 

 

 

 

mind. 14

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

-2

Digitale Grundbildung

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 4

Chemie

 

 

 

 

mind. 2

Physik

 

 

 

 

mind. 4

Biologie und Umweltbildung

 

 

 

 

mind. 6

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

 

 

 

 

mind. 5

Geografie und wirtschaftliche Bildung

 

 

 

 

mind. 6

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

 

 

 

 

mind. 4

Kunst und Gestaltung

 

 

 

 

mind. 6

Technik und Design

 

 

 

 

mind. 6

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

 

 

 

 

mind. 13

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

mind. 1

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

 

 

mind. 23

Sonstige verbindliche Übungen

 

 

 

 

-4

Schulautonome Schwerpunktsetzung5

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

 

 

 

 

124

      

_________________________

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: a) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und b) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Falls Geometrisches Zeichnen nicht als schulautonomer Pflichtgegenstand geführt wird, sind die Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen im Pflichtgegenstand Mathematik (mindestens 15 Wochenstunden) zu integrieren. Bei Führung eines MINT- (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) bzw. NAWI- (naturwissenschaftlichmathematischen) Schwerpunktes ist der Pflichtgegenstand Geometrisches Zeichnen mit mindestens 2 Wochenstunden zu dotieren.

3 In der 3 bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

4 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

5 Zur Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2 lit. f), wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2 lit. g).

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

a) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Sprachen“, der dem sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden*1)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15*3)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Chemie

2

2

Physik

1

2

1

4

Biologie und Umweltbildung

2

1

2

1

6

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

1

1

2

4

Geografie und wirtschaftliche Bildung

1

1

2

2

6

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

1

1

1

5

Kunst und Gestaltung

1

1

1

1

4

Technik und Design

1

2

1

2

6

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

      

b) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Mathematik und Naturwissenschaften“, der dem naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden*1)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15

Geometrisches Zeichnen

2

2

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Chemie

1

2

3

Physik

1

2

2

5

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

1

7

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

1

1

2

4

Geografie und wirtschaftliche Bildung

1

1

1

1

4

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

1

1

1

1

4

Kunst und Gestaltung

2

1

1

1

5

Technik und Design

1

2

1

1

5

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

4

3

3

2

12

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

      

c) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Wirtschaft und Gesellschaft“, der dem ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden*1)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15*3)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Chemie

2

2

Physik

1

2

1

4

Biologie und Umweltbildung

2

1

1

1

5

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

1

1

2

4

Geografie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

3

8

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

1

1

1

1

4

Kunst und Gestaltung

1

1

1

1

4

Technik und Design

2

2

1

1

6

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

2

1

3“

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

      

d) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen bei Führung eines Schwerpunktes „Musik, Kunst und Kreativität“, der dem musisch-kreativen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden*1)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

4

4

3

4

15

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15*3)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Chemie

2

2

Physik

1

2

1

4

Biologie und Umweltbildung

2

1

1

1

5

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

1

1

2

4

Geografie und wirtschaftliche Bildung

1

1

1

2

5

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

2

2

2

2

8

Kunst und Gestaltung

2

1

2

2

7

Technik und Design

2

2

2

1

7

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

2

3

3

2

10

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

      

e) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen ohne Führung eines Schwerpunktes:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden*1)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

15*3)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Chemie

2

2

Physik

1

2

1

4

Biologie und Umweltbildung

2

1

2

1

6

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

2

1

2

5

Geografie und wirtschaftliche Bildung

1

1

2

2

6

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

1

1

1

1

4

Kunst und Gestaltung

2

1

1

2

6

Technik und Design

2

2

1

1

6

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x *2)

Gesamtwochenstundenzahl

29

31

31-32

32-33

124

      

f) Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf die Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochen-stunden

1. Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

 

 

 

siehe Pflichtgegenstände

 

 

 

 

2-8

Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

 

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Schwerpunkt Sprachen

Freigegenstand Fremdsprache

 

 

 

 

6-12

Englisch

 

 

 

 

 

Französisch

 

 

 

 

 

Italienisch

 

 

 

 

 

Russisch

 

 

 

 

 

Spanisch

 

 

 

 

 

Tschechisch

 

 

 

 

 

Slowenisch

 

 

 

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

 

 

 

Ungarisch

 

 

 

 

 

Kroatisch

 

 

 

 

 

Slowakisch

 

 

 

 

 

Polnisch

 

 

 

 

 

Türkisch

 

 

 

 

 

Romanes

 

 

 

 

 

Erstsprachenunterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

8-24

Schwerpunkt Mathematik und Naturwissenschaften

Informatik

 

 

 

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-8

Schwerpunkt Musik, Kunst und Kreativität

Chor

 

 

 

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2-8

Instrumentalmusik und Gesang

 

 

 

 

2-8

Technik und Design

 

 

 

 

2-8

Weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-8

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

 

 

2-8

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

 

 

 

2-8

Schach

 

 

 

 

2-8

Textverarbeitung

 

 

 

 

2-8

Soziales Lernen

 

 

 

 

2-8

      

g) Förderunterricht

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt Förderunterricht in Anlage 1, fünfter Teil.

h) Fußnoten

*1) In einzelnen Unterrichtsgegenständen weicht die Summe der Wochenstunden von jener der subsidiären Stundentafel in Anlage 1, sechster Teil, Z 2, lit. e, ab, auf die jedoch die Ziele und Vorgaben der Lehrpläne ausgerichtet wurden. Bei der Umsetzung der Lehrpläne in den betroffenen Unterrichtsgegenständen sind daher am Standort Anpassungen vorzunehmen. Die entsprechende Vorgangsweise ist in Anlage 1, fünfter Teil, Z 2 (Schulische Gestaltungsfreiräume) beschrieben.

*2) In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

*3) Geometrisches Zeichnen ist im Pflichtgegenstand Mathematik zu integrieren. Die integrativ zu vermittelnden Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen werden im Lehrplan des Unterrichtsgegenstandes Mathematik angeführt.

i) Bemerkungen zu den Stundentafeln:

  1. 1) Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. 2) Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Bildungs- und Berufsorientierung).
  3. 3) Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Slowenisch lautet:

SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Slowenisch in Kärnten auf der Sekundarstufe I hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Slowenisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt.

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz5 unterstützt.

In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Slowenisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen1, 7, 8, 11, 13. Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Slowenisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.

Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text.

Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben)6. Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte.

Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Slowenisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterricht in Slowenisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden.

Kommunikation und Wirkung

Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln.

Norm und Wandel

Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.

Inhalt und Form

Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben.

Diversität und Identität

Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Der Unterricht in Slowenisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch“ in Kärnten. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche.

  1. Zuhören/Sprechen
  2. Lesen
  3. Schreiben
  4. Sprachreflexion
  5. Sprachmittlung

Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden.

Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge.

Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft.

Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut.

Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc.

Der Unterricht in Slowenisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet.

Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angeführt.

1. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben.
  2. monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden
  3. in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM).
  2. subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren.
  3. pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen6 (SpR).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR).
  2. schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR).
  3. Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen.4

Anwendungsbereiche

  1. Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc.
  2. Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen
  3. Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte
  4. Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen
  5. Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen
  6. Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten
  7. Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten
  8. Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen)
  9. Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch
  10. Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache)10

2. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR).
  2. bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  3. aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten3, 9 und mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten.
  2. die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM).
  3. pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis.
  2. einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM).
  3. das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR).
  4. mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen.

Anwendungsbereiche

  1. Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern ua.
  2. Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln
  3. Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte
  4. Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten)
  5. Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung
  6. Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie
  7. Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten)
  8. Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten
  9. Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen
  10. Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation10

3. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  2. ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM).
  3. aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren6 (SpR).

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen.
  2. eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR).
  3. Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen.6

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR).
  2. schriftlich informieren und darstellen (SpR).
  3. argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis.
  4. unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren.4

Anwendungsbereiche

  1. Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung
  2. Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  3. Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation
  4. Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte
  5. Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen
  6. Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag
  7. Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  8. Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben
  9. Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion)
  10. Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse10

4. Klasse:

Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR).
  2. das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM).
  3. aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren.6

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren.
  2. Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen.
  3. erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten6 (SpR).
  4. Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR).
  2. zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen.7
  3. verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen.4

Anwendungsbereiche

  1. Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch ua.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien
  2. Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation)
  3. Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte
  4. Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  5. Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen
  6. Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen
  7. Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung
  8. Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung2
  9. Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich)
  10. Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit10

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

Schlagworte

Lesefähigkeit, Interessenförderung, Kernbereich, Bildungsaufgabe, Kommunikationsfähigkeit, Sprachrichtigkeit, Erstsprache, Zweitsprache, Urteilsfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Menschenbild, Sprechtechnik, Gesprächsform, Partnergespräch, Kleingruppengespräch, Textgrammatik, Satzgrammatik, Lautschulung, Großschreibung, Erfahrungswelt, Ordnungshilfe, Kinderliteratur, Merkhilfe, Entstehungszusammenhang, Partnerin

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2023

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40255189

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