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§ 7 Prüfungsordnung AHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2012

3. Abschnitt

Hauptprüfung

1. Unterabschnitt

Vorwissenschaftliche Arbeit Prüfungsgebiet

§ 7

Die vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema gemäß § 3 einschließlich deren Präsentation und Diskussion.