3. Abschnitt
Hauptprüfung
1. Unterabschnitt
Vorwissenschaftliche Arbeit Prüfungsgebiet
§ 7
Die vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema gemäß § 3 einschließlich deren Präsentation und Diskussion.