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§ 1 Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

1. Abschnitt

Allgemeines Regelungsgegenstand

§ 1

Diese Verordnung bestimmt Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber dem Netzbenutzer erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards.

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