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§ 18 Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.4.2012

4. Abschnitt

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

§ 18

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Mitteilung und Meldung der Gas- und Strompreise der Gas- und Elektrizitäts­versorgungsunternehmen der industriellen Endverbraucher und zugehöriger sonstiger Angaben nach dem Preistransparenzgesetz, BGBl. Nr. 231/1995, außer Kraft.

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