Begriffsbestimmungen
§ 2
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:
- 1. Flüssiggas-Umbaubehälter: ein ursprünglich für oberirdische Aufstellung hergestellter Flüssiggasbehälter, der nach dem betrieblichen Einsatz als Oberflurbehälter für die Verwendung als Unterflurbehälter (erdverlegt) umgebaut wurde;
- 2. eingeschweißte Ronde: der Ersatz der ursprünglich vorgesehenen Entwässerungsöffnung des Flüssiggasbehälters durch eine ebene oder angeformte eingeschweißte Ronde;
- 3. Rondeneinschweißung: die Schweißverbindung zwischen der Ronde und dem Behältermantel;
- 4. massive Schweißbadsicherung: Hilfsbauteile, die im Behälter verbleiben und dazu dienen, eine einwandfreie Wurzelschweißung zu gewährleisten, jedoch keine mittragende Funktion ausüben;
- 5. Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler gemäß Art. 2 Z 3 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)