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§ 2 Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.2015

Begriffsbestimmungen

§ 2

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:

  1. 1. Flüssiggas-Umbaubehälter: ein ursprünglich für oberirdische Aufstellung hergestellter Flüssiggasbehälter, der nach dem betrieblichen Einsatz als Oberflurbehälter für die Verwendung als Unterflurbehälter (erdverlegt) umgebaut wurde;
  2. 2. eingeschweißte Ronde: der Ersatz der ursprünglich vorgesehenen Entwässerungsöffnung des Flüssiggasbehälters durch eine ebene oder angeformte eingeschweißte Ronde;
  3. 3. Rondeneinschweißung: die Schweißverbindung zwischen der Ronde und dem Behältermantel;
  4. 4. massive Schweißbadsicherung: Hilfsbauteile, die im Behälter verbleiben und dazu dienen, eine einwandfreie Wurzelschweißung zu gewährleisten, jedoch keine mittragende Funktion ausüben;
  5. 5. Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler gemäß Art. 2 Z 3 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

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