Belastungsschwerpunkte
§ 2a.
Belastungsschwerpunkte im Sinne dieser Verordnung sind Bereiche innerhalb von Untersuchungsgebieten, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zur Mittelungszeit der betreffenden Grenzwerte signifikant ist.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20007789
Dokumentnummer
NOR40232493
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