Mittel
§ 41.
Die Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch:
- 1. Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse;
- 2. Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens;
- 3. Der Bund stellt jährlich Zuwendungen in der Höhe von 500.000 € zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am
25.07.2023
Gesetzesnummer
20007753
Dokumentnummer
NOR40254791
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)