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§ 48 GlücksspielautomatenV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2014

Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem

§ 48.

(1) Für Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in § 29 Abs. 2 definierten Klassen die folgenden Klassen des G2S-Protokolls zu implementieren und zu unterstützen:

G2S-Klassen

Beschreibung

progressive class

controls traditional progressive jackpots

bonus class

manages the process of awarding bonuses

  

(2) Die progressive class ist vollständig zu implementieren und zu unterstützen. Für die bonus class müssen jene Teile vollständig implementiert und unterstützt werden, die für die Abwicklung von Mystery Jackpots notwendig sind.

(3) Die Auditmeters und die progressive contribution meters müssen für Glücksspielautomaten in Spielbanken die device-level progressive und bonus meters des G2S-Protokolls beinhalten.

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