vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 Ruhestandsstatistikverordnung 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.3.2012

Veröffentlichung

§ 6

Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand bis 31. Dezember 2013 in gedruckter Form und unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)