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Artikel 1 Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.3.2012

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling, wird das aus dem Lageplan, Plannummer ASFINAG 3071697/00021/0-437/00000/S03/§14 , Einlage 2.51, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie in den Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling zur Einsicht auf.

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