§ 0
Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“
Kurztitel
Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Agentur der EU für Grundrechte
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.2012
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.
Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2026
Gesetzesnummer
20007694
Dokumentnummer
NOR40136515
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