Anhang VII
Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssen
- 1. Name, Anschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse des erfolgreichen Bieters und, falls abweichend, der Stelle, bei der zusätzliche Informationen angefordert werden können.
- 2. a) den Ort der Ausführung bzw. Durchführung von Bauleistungen, der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen;
- b) Art, Anzahl und Umfang der Bauleistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks; diese Angabe hat unter Bezugnahme auf die Codes des CPV zu erfolgen;
- c) Art der zu liefernden Waren, mit Hinweis darauf, ob die Angebote erbeten werden im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, Mietkauf oder eine Kombination aus diesen; diese Angabe hat unter Bezugnahme auf die Codes des CPV zu erfolgen;
- d) Kategorie und Beschreibung der Dienstleistung; diese Angabe hat unter Bezugnahme auf die Codes des CPV zu erfolgen.
- 3. Etwaige Frist für die Ausführung.
- 4. Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und unterstützenden Unterlagen angefordert werden können.
- 5. a) Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme und bzw. oder den Eingang von Angeboten;
- b) Anschrift, an die die Angebote zu senden sind;
- c) Sprache(n), in der (denen) sie abgefasst sein müssen.
- 6. Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
- 7. Objektive Kriterien, die für die Auswahl der Subauftragnehmer herangezogen werden und die sich auf deren persönliche Situation oder die Bewertung ihres Angebots beziehen.
- 8. Sonstige Angaben.
- 9. Datum und Absendung der Bekanntmachung.
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