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Anlage2 ESV 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2012

Anhang 2: Annäherungszone

Anlage2

Netz-Nennspannung(kV)

Äußere Grenze der Annäherungszone (cm)

bis 1

50

über 1 bis 30

150

über 30 bis 110

200

über 110 bis 220

300

über 220 bis 380

400

  

Ausnahmen
von Anhang 1 und Anhang 2:

Von den in Anhang 1 und 2 angeführten Abständen kann abgewichen werden, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach den anerkannten Regeln der Technik ergibt, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20007682

Dokumentnummer

NOR40136095

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