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Artikel 14 Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2011

Artikel 14

Folgeaktivitäten

Die Parteien beabsichtigen, Diskussionen über ein Folgeabkommen hinsichtlich der potenziellen Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen unabhängig finanzierten und betriebenen zivilen Satellitennavigationssystemen nach der Inbetriebnahme (initial operational capability) von GALILEO zu beginnen. Es ist beabsichtigt, in diesen Diskussionen, verschiedene Koordinierungsoptionen wie zum Beispiel die Schaffung eines Koordinierungsgremiums auf höchster Ebene, dass sich ein oder zweimal jährlich trifft, um politischen Angelegenheiten und zukünftige Systemplanungen zur diskutieren, ein kleines GPSGALILEO Sekretariat für die tagtägliche Koordinierung und um Daten auszutauschen und, wie vereinbart, ein gemeinsames Verbindungsbüro zu erörtern.

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