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Artikel 12 Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2011

Artikel 12

GPS und GALILEO Such- und Rettungsdienst

Ein globaler Such- und Rettungsdienst wird sowohl für GALILEO als auch für zukünftige Generationen von GPS-Satelliten geplant. Die Parteien vereinbaren, dass diese Dienste frequenzkompatibel sein müssen und weitestgehend kompatibel auf der Anwenderebene. Die Parteien werden, wenn angebracht, im COSPAS-SARSAT Rat oder jedem anderen gemeinsam vereinbarten Forum in Angelegenheiten, die mit globalen Such- und Rettungsdiensten für GALILEO und zukünftigen Generationen von GPS-Satelliten zusammenhängen, zusammenarbeiten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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