Artikel 4
Investitionen und Umwelt
Die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Umweltrechts anzuregen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Investitionen und Umwelt
Die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Umweltrechts anzuregen.
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