Von österreichischen Organen erstellte Dokumente
§ 3
Der/die zuständige Bundesminister/in übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich jene Dokumente, die dem Zwecke der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Nationalrates und des Bundesrates dienen. Diese umfassen:
- 1. Vorausinformationen gemäß § 5,
- 2. schriftliche Informationen gemäß § 6,
- 3. die Jahresvorschau gemäß § 7,
- 4. Unterrichtungen gemäß § 8,
- 5. Unterrichtungen gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG,
- 6. Äußerungen gemäß Art. 23g Abs. 2 B-VG,
- 7. Vorschläge gemäß Art. 23i Abs. 1 B-VG,
- 8. Unterrichtungen gemäß Art. 23i Abs. 3 letzter Satz B-VG,
- 9. Berichte über Sitzungen des Europäischen Rates oder Rates und
- 10. Berichte über Sitzungen von vorbereitenden Gremien des Rates und des Europäischen Rates, an denen ein/e Vertreter/in Österreichs teilgenommen hat.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)