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§ 61 GWG 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.11.2011

Informationspflichten

§ 61.

Die Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, die Endverbraucher, deren Kundenanlage an ihr Netz angeschlossen ist, über energiesparende Maßnahmen im Allgemeinen und über die Möglichkeiten zur Einsparung und effizienten Nutzung von Gas im Besonderen zu beraten.

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