Anlage 1
(zu § 84)
Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 1
- 1. die Westleitungen 2 und 4 in Niederösterreich, Fortsetzung der Westleitung 4 in Oberösterreich bis zu den Speicheranlagen Thann, Puchkirchen, 7Fields und Haidach (Westschiene);
- 2. die Südleitung 2 bis Wr. Neustadt Knoten und die Südleitung 3 bis Eggendorf, Fortsetzung der Südleitung 3 in die Steiermark bis TAGWeitendorf (Südschiene);
- 3. die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Z 1 und Z 2 benannten Leitungen;
- 4. die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Z 1 genannten Leitungen;
- 5. die Leitung zwischen WAGRainbach und die unter Z 1 genannten Leitungen;
- 6. die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Z 1 und Z 2 genannten Leitungen;
- 7. die Leitung EGO zwischen Eggendorf und Lichtenwörth;
- 8. die Leitung Ost bis Edelsthal;
- 9. die Stichleitung Südost bis Wilfleinsdorf;
- 10. die Stichleitung Hornstein;
- 11. die Stichleitung TAG zwischen Eggendorf GCA und Wr. Neustadt Knoten;
- 12. die Leitung Nord zwischen GCA Laa/Thaya über die Messübergabeanlage Laa/Thaya West und Laa/Staatsgrenze;
- 13. die Leitung zwischen der WAGAbzweigstation Bad Leonfelden und der unter Z 5 genannten Leitung;
- 14. das Primärverteilungssystem 2 (PVS 2), das sind die zur Verteilung bestimmten Leitungsanlagen des Primärverteilungssystems der GCA;
- 15. die Abzweigstationen der Gas Connect Austria GmbH auf TAG und WAG;
- 16. die Verbindungsleitung zwischen WAGAbzweigstation Kirchberg und den unter Z 1 genannten Leitungen;
- 17. die Leitung zwischen der TAGAbzweigstation St. Margarethen und der Hochdruckreduzierstation Fürstenfeld (Raabtalleitung);
- 18. die Erdgas-Hochdruckleitung 076 Zagling – Kühschinken;
- 19. die Leitung von Reitsham bis Freilassing und zur Übergabestation in Hochfilzen;
- 20. die Leitung von Hochfilzen bis zur Staatsgrenze bei Kiefersfelden;
- 21. die Süd 1 Leitung zwischen Wiener Neustadt und Semmering.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
20007523
Dokumentnummer
NOR40256744
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