10. Abschnitt
Voranfragen Inhalt der Anträge
§ 18
Eine Voranfrage hat sämtliche Angaben zu enthalten, die eine umfassende Beurteilung des beabsichtigten Vorgangs an Hand der Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück des AußWG 2011 ermöglichen. Es sind insbesondere anzugeben:
- 1. Güterbeschreibung;
- 2. Menge der Güter;
- 3. geschätzter Wert der Güter;
- 4. Endverwendung der Güter;
- 5. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers;
- 6. Name, Anschrift sowie, wenn vorhanden, Telefonnummer, Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse des Empfängers und des Endverwenders;
- 7. Geschäftstätigkeit des Empfängers und des Endverwenders und
- 8. Bestimmungsland.
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