Regelungsgegenstand
§ 1
Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 zu entsprechen haben und gemäß § 59 ElWOG 2010 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.
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