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Artikel 3 Soziale Sicherheit (Uruguay)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2011

Artikel 3

Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt:

(a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;

(b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in lit. (a) bezeichneten Personen ableiten.

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