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§ 16 Kundeninformationsdokument

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2011

§ 16

Die Berechnung des SRRI bei Lebenszyklusfonds geschieht wie folgt:

  1. 1. Sofern die Vergangenheitsdaten der Renditen vollständig sind und der OGAW sein Zielportfolio nicht in der betreffenden Periode geändert hat, ist die tatsächliche historische Volatilität heranzuziehen.
  2. 2. Für neu aufgelegte OGAW, bei denen keine vollständigen Vergangenheitsdaten über ihre Renditen vorliegen, ist die Vorgehensweise wie folgt:
  1. a) Es sind die entsprechenden Vergangenheitsdaten der Renditen des OGAW heranzuziehen.
  2. b) Das dem OGAW entsprechende und repräsentative Modellportfolio, Zielportfolio oder eine Benchmark ist festzulegen und deren Renditen zu errechnen.
  3. c) Die beiden Datenreihen der Renditen sind zu einer einzelnen Stichprobe zu verknüpfen, damit die annualisierte Volatilität errechnet werden kann.

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