Anmeldung
§ 3
Die Verwaltungsgesellschaft hat sich bei der Meldestelle vor erstmaliger Hinterlegung von Unterlagen nach § 129 Abs. 2 InvFG 2011 mittels unterfertigten Formulars anzumelden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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