11. Abschnitt
Inkrafttreten und Vollziehung Verweisungen
§ 35.
In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Bundesgesetze sind Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.
11. Abschnitt
Inkrafttreten und Vollziehung Verweisungen
§ 35.
In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Bundesgesetze sind Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.