Anlage 2
Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Z 2
Der Betrag gemäß § 2 Z 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:
- Slowenische Musikschule 500 000 Euro;
- Zwei- und mehrsprachige Gemeindekindergärten 750 000 Euro;
- Zwei- bzw. mehrsprachige Privatkindergärten 200 000 Euro;
- Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen 120 000 Euro;
- Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen 50 000 Euro;
- Medien- und Kulturprojekte oder Kultureinrichtungen der slowenischsprachigen Bevölkerung 350 000 Euro;
- Organisationen, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen 30 000 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)