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Anlage 2 Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen - Kärnten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.7.2011

Anlage 2

Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Z 2

Der Betrag gemäß § 2 Z 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:

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