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Artikel 14 Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.5.2012

Artikel 14

Der englische und der französische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise verbindlich.

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