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Artikel 5 Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visumerteilung (Lettland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.5.2011

Artikel 5

Gebühren

Die Visumgebühren stehen in allen Fällen der vertretenden Vertretungsbehörde zu.

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