Artikel 1
Als Einrichtung des Europarates kommen dem Verbindungsbüro die Privilegien und Immunitäten zugute, welche dem Europarat durch das Allgemeine Abkommen eingeräumt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Als Einrichtung des Europarates kommen dem Verbindungsbüro die Privilegien und Immunitäten zugute, welche dem Europarat durch das Allgemeine Abkommen eingeräumt werden.
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