Geschäftsstelle
§ 5
(1) Die Geschäftsstelle des Rates gemäß § 42 Abs. 6 TSchG setzt sich aus den für Tierschutz zuständigen Mitarbeitern/-innen des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen.
(2) Die Geschäftsstelle hat folgende Aufgaben:
- 1. Erstellung der Tagesordnung mit Unterstützung des Vorsitzenden des Rates
- 2. Einladung und Information der Mitglieder
- 3. Vorbereitung und Organisation der Sitzungen des Rates
- 4. Erstellung des Sitzungsprotokolls gemäß §11
- 5. Evidenthaltung einer Liste aller Mitglieder und deren Stellvertreter sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- 6. Veranlassung der Betreuung und Aktualisierung der Tierschutzrat-Seite auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.gv.at )
- 7. Weiterleitung der vom Vorsitzenden gemäß §4 Abs.4 erstellten Berichte über Empfehlungen des Tierschutzrates an den Bundesminister für Gesundheit
(3) Die Geschäftsstelle unterzeichnet „Für den/die Vorsitzende/n“.
(4) Die Mitglieder der Geschäftsstelle sind berechtigt, an den Sitzungen des Rates teilzunehmen. Sofern sie nicht Mitglied des Rates sind, haben sie weder Antrags- noch Stimmrecht.
(5) Die Geschäftsstelle betreibt ein geschlossenes CMS des Rates (Content Management System = Docman), zu dem alle Mitglieder des Rates und deren Stellvertreter/-innen, der/die Vorsitzende sowie sein/ihre Stellvertreter/-in mit einem von der Geschäftsstelle vergebenen Zugangscode Zutritt haben.
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