vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 7 Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.3.2011

Artikel 7

Folgen der Überweisung

(1) Soweit wie möglich sind die überwiesenen Summen nicht mehr Gegenstand eines innerstaatlichen Verfahrens und frei von Lasten.

(2) Die Vertragspartei, die die Geldsumme überweist, stellt keine Bedingungen im Hinblick auf deren Verwendung. Die Vertragspartei, die die Geldsumme erhält, kann diese für jeden rechtmäßigen Zweck nach ihrem Ermessen verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025

Gesetzesnummer

20007183

Dokumentnummer

NOR40127359

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)