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Artikel 11 Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.3.2011

Artikel 11

Konsultationen

Über Ersuchen einer Vertragspartei nehmen die Vertragsparteien unverzüglich Konsultationen über die Auslegung, die Anwendung oder die Umsetzung dieses Abkommens im Allgemeinen oder im Hinblick auf einen besonderen Fall auf.

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025

Gesetzesnummer

20007183

Dokumentnummer

NOR40127363

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