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Artikel 3 Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.3.2011

ARTIKEL III

Artikel 3

Sitz

1. Der Sitz der Akademie ist Laxenburg, Österreich, im Einklang mit den zwischen der Akademie und der Republik Österreich vereinbarten Bedingungen.

2. Die Akademie kann Einrichtungen an anderen Standorten errichten, die zur Unterstützung ihrer Tätigkeiten notwendig sind.

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