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§ 13 TNG 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.2.2011

Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge

§ 13

Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.

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