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Artikel 1 Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.2.2011

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf wird das aus den Lageplänen, Teil 1 bis Teil 5, Plannummer ASFINAG 3064113/20620/0-403/00000/S1V, Einlagen 0.2.1 bis 0.2.5, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie in den Gemeinden Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf zur Einsicht auf.

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2025

Gesetzesnummer

20007132

Dokumentnummer

NOR40126366

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