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Doppelbesteuerung - Einkommensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.11.2010

§ 0

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Vereinigtes Königreich)

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer - Protokoll und Zusatzprotokoll (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 135/2010

Inkrafttretensdatum

19.11.2010

Langtitel

Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen 1 in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls

StF: BGBl. III Nr. 135/2010 (NR: GP XXIV RV 442 AB 511 S. 51 . BR: AB 8265 S. 780 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. II des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 19. November 2010 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung ist das Protokoll und das Zusatzprotokoll am 19. November 2010 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,

VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

_____________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978 und BGBl. Nr. 835/1994.

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