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§ 3 ElWOG 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.3.2011

Geltungsbereich

§ 3.

Dieses Bundesgesetz hat zum Gegenstand:

  1. 1. die Erlassung von Bestimmungen für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung von und Versorgung mit Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft;
  2. 2. die Regelung des Systemnutzungsentgelts sowie Vorschriften über die Rechnungslegung, die innere Organisation, Entflechtung und Transparenz der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen;
  3. 3. die Festlegung von sonstigen Rechten und Pflichten für Elektrizitätsunternehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2021

Gesetzesnummer

20007045

Dokumentnummer

NOR40123911

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