Bühnenarbeitsvertrag auf Probe
§ 5
Die Vereinbarung einer Probezeit, während der ein Teil oder beide Teile vom Vertrag zurücktreten können, ist unwirksam.
Bühnenarbeitsvertrag auf Probe
§ 5
Die Vereinbarung einer Probezeit, während der ein Teil oder beide Teile vom Vertrag zurücktreten können, ist unwirksam.