Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 RID – Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen
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26.8.2010 bis 31.05.2011 (BGBl. III Nr. 93/2010)
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Seebeförderung