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Artikel 24 Sicherheit der Seeschifffahrt – Protokoll von 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.2010

Artikel 24

Sprachen

Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Geschehen zu London am 14. Oktober 2005.

Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2019

Gesetzesnummer

20006912

Dokumentnummer

NOR40121765

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