Leistungskalkulation
§ 95
Die Leistungen sind – unabhängig davon, ob es sich um interne oder externe Leistungen handelt – nach dem gleichen Kalkulationsverfahren kostenmäßig zu bewerten. Direkt zuordenbare Kosten sind direkt zu verrechnen. Bei nicht direkt zuordenbaren Kosten sind folgende Verrechnungsschritte durchzuführen:
- 1. Verrechnung der nicht disponiblen und der zeitlich abgegrenzten Personalkosten der Kostenstelle mittels Tarifen und Mengen auf Grundlage der geschätzten oder aufgezeichneten Leistungszeiten je Mitarbeiterkategorie.
- 2. Verrechnung der disponiblen und sekundären Personalkosten der Kostenstelle als Ist-Kosten im gleichen Verhältnis wie die bereits mittels Tarif verrechneten Personalkosten oder auf Basis genauerer Aufzeichnung.
- 3. Verrechnung der primären und sekundären Betriebskosten der Kostenstelle als Ist-Kosten im Verhältnis zu den Leistungszeiten.
- 4. Die Differenz zwischen den mittels Tarifen verrechneten Personalkostenanteilen und den tatsächlich angefallenen Personalkosten der Kostenstelle ist im Verhältnis zu den bereits mittels Tarif verrechneten Personalkosten nachzuverrechnen.
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