4. Abschnitt
Leistungsrechnung Leistungsrechnung
§ 92
Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:
- 1. Festlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,
- 2. Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und
- 3. Kalkulation der Leistung.
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