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Anhang 9 FGTV 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2010

Anhang 9

(zu § 26)

Betriebsanweisung für außergewöhnliche Vorkommnisse oder im Gefahrenfall

  1. 1. Eigenschaften von Flüssiggas

    Flüssiggas (Propan, Butan, Propen und Buten sowie Gemische dieser Gase untereinander) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas, das durch Odorierung einen wahrnehmbaren Geruch hat. Es ist schwerer als Luft und kann in bestimmter Mischung mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

    Vorsicht: Tritt Flüssiggas in die Umgebungsluft aus, so kann durch eine wirksame Zündquelle eine Verpuffung oder eine Explosion ausgelöst werden.

  1. 2. Verhalten bei Störungen und Undichtheiten

    Bei Störungen und Undichtheiten (zB Gasgeruch, Ausströmgeräusch) sofort Not-Aus-Einrichtung betätigen und das Absperrventil am Flüssiggasbehälter unter der Armaturenhaube oder unter dem Domschachtdeckel schließen. Ist eine Hauptabsperreinrichtung in der Gasleitung außerhalb des Behälters vorhanden, diese ebenfalls schließen.

    Bei Betriebsstörungen: Fachfirma rufen

    In Notfällen: Feuerwehr: 122

    Polizei: 133

    Rettung: 144 und
    Gaslieferunternehmen (Name und Telefonnummer angeben) benachrichtigen!

    Bei Gasgeruch zusätzlich:

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