Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sattlerei ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Sattlerei – Schwerpunkt Reitsportsattlerei:
- a) Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,
- b) Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,
- c) Vernähen von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien von Hand und mit Maschinen,
- d) Herstellen von Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien,
- e) Anbringen von Beschlägen und Zubehör,
- f) Fertigstellen von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder,
- g) Reparieren und Restaurieren von Reitsportartikeln, Sportartikeln und anderen Artikeln aus Leder,
- h) Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte,
- i) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
- 2. Sattlerei – Schwerpunkt Taschnerei:
- a) Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,
- b) Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,
- c) Außenmaterialien und Innenfutter zurichten,
- d) Vernähen und Verkleben von Lederteilen und Teilen aus anderen Materialien von Hand und mit Maschinen,
- e) Anbringen von Schlössern, Schnallen, Ringen, Griffen, Metallbügeln usw.,
- f) Fertigstellen von Produkten mit Verzierungen, Punzierungen usw.,
- g) Reparieren und Restaurieren von Lederwaren,
- h) Mitarbeit beim Entwerfen von Lederwaren (z.B. Handtaschen, Kleinlederwaren, Koffer, Mappen),
- i) Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte,
- j) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
- 3. Sattlerei – Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei:
- a) Auswählen von Materialien nach Kundenwünschen,
- b) Bearbeiten und Zuschneiden von Leder und anderen Materialien,
- c) Vernähen von Lederteilen und Bezugsstoffen von Hand und mit Maschinen,
- d) Herstellen von Polsterungen aus verschiedenen Polstermaterialien,
- e) Polstern und Beziehen von Fahrzeugsitzen, Kopfstützen und anderen Gegenständen (wie z.B. Sanitätstragen),
- f) Beziehen von Lenkrädern, Schalthebeln und Armaturenbrettern mit Leder und Kunststoffen,
- g) Abmessen, Zuschneiden, Zusammenfügen und Montieren von Planen und Verdecken,
- h) Anbringen von Fahrzeuginnenverkleidungen,
- i) Reparieren und Restaurieren von Innenverkleidungen, Planen und Verdecken,
- j) Beraten von Kunden über die Pflege der Produkte und die Ausgestaltung von Innenver-kleidungen,
- k) Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards.
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