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Monaco Informationsaustausch Steuersachen – Informationsaustausch in Steuersachen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2010

§ 0

Informationsaustausch in Steuersachen

Kurztitel

Informationsaustausch in Steuersachen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 54/2010

Inkrafttretensdatum

01.08.2010

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen

(NR: GP XXIV RV 454 AB 515 S. 51 . BR: AB 8269 S. 780 .)

StF: BGBl. III Nr. 54/2010

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. August 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Fürstentum Monaco,

VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

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