Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Metallgießer/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
- 2. Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
- 3. Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
- 4. Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
- 5. Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
- 6. Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
- 7. Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
- 8. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
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