Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hufschmied/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Einrichten eines mobilen und stationären Beschlagplatzes,
- 2. Beurteilen und Analysieren der Hufformen,
- 3. Analysieren und Beurteilen der alten Beschläge, des Pferdes in statischen und dynamischen Zustand,
- 4. Korrigieren (Strahl pflegen, Sohle putzen, Tragrand kürzen) des Hufes und Beraspeln der Hufwand,
- 5. Herstellen und Zurichten von Hufeisen nach Normen sowie Warmaufrichten des Hufeisen auf den Huf,
- 6. Auswählen der Nägel für Huf und Hufeisen, Aufnageln und Vernieten der Hufeisen sowie Endbearbeiten,
- 7. Prüfen des frisch beschlagenen Pferdes im statischen und dynamischen Zustand,
- 8. Beraten und Informieren von Kunden in Fragen zB der Hufpflege, des Hufbeschlages und der Pferdehaltung
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